Augen- und Notduschen: Pflichten, Anforderungen und Prüfung im Überblick

Augen- und Körpernotduschen gehören zu den wichtigsten Erste-Hilfe-Einrichtungen überall dort, wo mit Chemikalien oder anderen Gefahrstoffen gearbeitet wird. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wann sie erforderlich sind, welche Anforderungen gelten und wie sie geprüft werden – ausschließlich mit Angaben, die wir anhand mehrerer Quellen geprüft haben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Unfallversicherungsträger. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke. Stand: Oktober 2026.

Wann sind Notduschen erforderlich?

  • Laboratorien: Hier sind Augen- und Körpernotduschen vorgesehen. Maßgeblich sind die TRGS 526 „Laboratorien“ und die DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“.
  • Andere Arbeitsplätze: Wo mit Gefahrstoffen umgegangen wird – etwa in Werkstätten, in der Produktion oder in naturwissenschaftlichen Fachräumen –, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob Notduschen erforderlich sind.
  • Augenspülflaschen sind kein vollwertiger Ersatz: Sie sollen die Ausnahme bleiben und nur dort eingesetzt werden, wo kein fließendes Wasser zur Verfügung steht.

Anforderungen an Augennotduschen

  • Mindestens 6 Liter Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung
  • Strahlhöhe von etwa 10 bis 30 cm
  • Das Ventil darf nach dem Öffnen nicht selbsttätig schließen – so bleiben beide Hände frei, um die Lider zu spreizen
  • Von jedem Arbeitsplatz unverzüglich erreichbar, Zugang ständig freihalten
  • Kennzeichnung mit dem Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“

Anforderungen an Körpernotduschen

  • In Laboren mindestens 30 Liter Wasser pro Minute
  • Gut erreichbar und gekennzeichnet mit dem Rettungszeichen „Notdusche“

Normen

Die technischen Anforderungen an Sicherheitsnotduschen beschreibt die Normenreihe DIN EN 15154, unter anderem Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien (Teil 1) und Augenduschen mit Wasseranschluss (Teil 2). Weitere Teile behandeln Duschen ohne Wasseranschluss sowie Einsatzorte außerhalb von Laboratorien.

Prüfung und Wartung

  • Körper- und Augennotduschen sind mindestens einmal monatlich durch eine beauftragte Person auf ihre Funktion zu prüfen.
  • Augennotduschen sollten darüber hinaus häufiger betätigt werden.
  • Hintergrund ist auch die Hygiene: Steht Wasser lange in Zuleitung und Brause, kann es verkeimen. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat die mikrobielle Belastung fest installierter Augennotduschen in Laboratorien untersucht.
  • Prüfintervalle legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest; Herstellerangaben sind zu beachten.

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