Öffentliche Trinkbrunnen: Leitfaden für Kommunen zu § 50 WHG, Planung, Hygiene und Finanzierung
Seit Januar 2023 sind Trinkbrunnen im öffentlichen Raum nicht mehr nur ein freiwilliges Angebot: Das Wasserhaushaltsgesetz zählt die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten ausdrücklich zur öffentlichen Wasserversorgung. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was Gemeinden und kommunale Betriebe bei Planung, Hygiene, Betrieb und Finanzierung beachten sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Bundeslandes und die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Was regelt § 50 WHG?
Nach § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG umfasst die öffentliche Wasserversorgung auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird – soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Die Regelung gilt seit dem 12. Januar 2023 und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie um.
- Zuständig ist grundsätzlich die Gemeinde als Trägerin der Wasserversorgung. Wurde die Aufgabe auf einen Zweckverband oder ein kommunales Unternehmen übertragen, kann die Pflicht dort liegen – über die öffentlichen Flächen verfügt aber meist weiterhin die Gemeinde.
- Bedarf besteht vor allem an stark frequentierten Orten wie Fußgängerzonen, Parks und Grünanlagen, Plätzen mit starker Sommerhitze sowie an Schulen und Sportstätten.
- Nicht zwingend ein Brunnen: Auch bestehende, öffentlich zugängliche Entnahmestellen – etwa in öffentlichen Gebäuden – können einbezogen werden.
Standort und Bauart
- Der Standort sollte öffentlich zugänglich, gut sichtbar und möglichst verschattet sein – nicht direkt unter Bäumen.
- Wasseranschluss und Ablauf bzw. Entwässerung müssen technisch möglich sein.
- Empfohlen wird eine berührungslose Entnahme, damit eine Rückverkeimung über den Auslauf ausgeschlossen werden kann.
- Das Wasser sollte regelmäßig oder dauerhaft nachlaufen. Automatik-Trinkbrunnen mit Hygienespülung spülen bei Nichtbenutzung selbsttätig.
- Robuste, vandalismusresistente Materialien wie Edelstahl reduzieren Wartungsaufwand und Schäden.
Hygiene und Überwachung
Das Wasser aus einem öffentlichen Trinkbrunnen muss die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Die Anlage ist beim Gesundheitsamt anzuzeigen, das sie anschließend überwacht. Typische Risiken sind Stagnation, Verschmutzung, Hitze, Vandalismus und Zweckentfremdung – etwa als Wasserspielplatz oder Tiertränke. Bewährt haben sich:
- frühzeitige Abstimmung mit dem Gesundheitsamt,
- klare Zuständigkeiten für Kontrolle, Reinigung und Beanstandungen,
- regelmäßige Sichtkontrollen und Probenahmen nach Vorgabe des Gesundheitsamts,
- ein Betriebsbuch sowie Hinweisschilder zur Nutzung.
Finanzierung
Das WHG regelt nicht, wie Trinkbrunnen finanziert werden. Nach Einschätzung eines Gutachtens im Auftrag des Umweltbundesamts ist eine kostenlose Abgabe wünschenswert. Direkte Nutzungsentgelte sind zwar möglich, wegen geringer Beträge und hohem Aufwand aber kaum praktikabel. Eine Umlage über die Wassergebühren ist rechtlich heikel und setzt eine ausdrückliche landesrechtliche Grundlage voraus, wie es sie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt. Als weitere Option nennt das Gutachten die Verwendung von Gewinnen kommunaler Wasserversorger oder Zweckverbände.
Checkliste für Kommunen
- Bedarf ermitteln: stark frequentierte Orte, Hitzeinseln, Schulen, Sportstätten
- Bestehende öffentliche Entnahmestellen erfassen
- Zuständigkeit klären: Gemeinde, Zweckverband oder Versorger
- Standort prüfen: Anschluss, Entwässerung, Verschattung, Zugänglichkeit
- Bauart wählen: berührungslos, mit Hygienespülung, ggf. mit Flaschenfüller
- Gesundheitsamt früh einbinden, Betrieb und Kontrollen festlegen
- Finanzierung klären
Passende Trinkbrunnen
In unserer Kategorie Trinkbrunnen finden Sie wandhängende und bodenstehende Edelstahl-Trinkbrunnen von SANELA – mechanisch oder berührungslos per Infrarot, viele mit Flaschenfüller und automatischer Hygienespülung. Weitere Armaturen mit dieser Funktion zeigt die Übersicht Selbstspülende Armaturen mit Hygienespülung. Zu Standort sowie Frost- und Witterungsschutz im Außenbereich beraten wir Sie gern.
Angebot für Gemeinden
Gemeinden, Schulträger und öffentliche Einrichtungen bestellen bei Sanixa auf Rechnung, erhalten auf Wunsch eine E-Rechnung im Format XRechnung und ein schriftliches Angebot als PDF innerhalb eines Werktags. Mehr erfahren