Direktauftrag: Wertgrenzen für Behörden und Kommunen – Sanitärtechnik ohne Ausschreibung beschaffen
Viele Beschaffungen von Sanitärtechnik – ein Trinkbrunnen, ein Satz Waschtischarmaturen, Ersatzteile für eine Schule – liegen weit unter den Grenzen, ab denen ein förmliches Vergabeverfahren nötig ist. In diesen Fällen ist ein Direktauftrag möglich. Bund und mehrere Länder haben die Wertgrenzen dafür zuletzt deutlich angehoben. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Regelungen zusammen – ausschließlich mit Angaben, die wir anhand mehrerer Quellen geprüft haben.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die für Ihre Einrichtung geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften sowie interne Dienstanweisungen. Stand: Oktober 2026.
Was ist ein Direktauftrag?
Beim Direktauftrag beauftragt der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren. Dabei gelten weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, und zwischen den beauftragten Unternehmen soll gewechselt werden. Ein förmliches Verfahren bleibt auch unterhalb der Wertgrenze zulässig.
Wertgrenzen im Überblick
Alle Beträge gelten für Liefer- und Dienstleistungen und verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
| Auftraggeber | Wertgrenze Direktauftrag | Gültig seit | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Bund | 50.000 € | 1. Juli 2026 | § 55 Abs. 2 BHO (Vergabebeschleunigungsgesetz) |
| Bayern – staatliche und kommunale Auftraggeber | 100.000 € (befristet bis 31.12.2029) | 1. Januar 2025 | Zweites Bayerisches Modernisierungsgesetz, umgesetzt in VVöA bzw. IMBek |
| Nordrhein-Westfalen – Landesverwaltung | 50.000 € | 1. Februar 2026 | Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO NRW |
| Nordrhein-Westfalen – Kommunen | keine landesrechtliche Wertgrenze mehr; Obergrenze sind die EU-Schwellenwerte | 1. Januar 2026 | § 75a GO NRW |
In Nordrhein-Westfalen können Kommunen damit unterhalb der EU-Schwellenwerte eigene Regeln festlegen, etwa in einer Vergabesatzung oder Dienstanweisung. Die Stadt Köln nutzt diesen Spielraum zum Beispiel für mehr Direktaufträge.
Übrige Länder: Auch dort gelten eigene Wertgrenzen nach Landeshaushalts- bzw. Kommunalrecht, die sich in den letzten Jahren vielfach geändert haben. Bitte prüfen Sie die aktuelle Regelung bei Ihrer Vergabestelle – wir ergänzen diese Übersicht, sobald wir weitere Angaben verlässlich prüfen konnten.
EU-Schwellenwerte 2026/2027
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Seit dem 1. Januar 2026 liegen sie für Liefer- und Dienstleistungen bei 140.000 € (oberste und obere Bundesbehörden) bzw. 216.000 € (übrige öffentliche Auftraggeber, z. B. Kommunen).
Was bedeutet das für die Beschaffung von Sanitärtechnik?
- Übliche Bestellungen – Armaturen, Trinkbrunnen, Duschsteuerungen, Ersatzteile – liegen meist deutlich unter den genannten Wertgrenzen.
- Auch beim Direktauftrag ist eine nachvollziehbare Dokumentation sinnvoll. Ein schriftliches Angebot erleichtert die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und die Freigabe.
- Interne Regeln Ihrer Einrichtung, etwa zur Zahl einzuholender Angebote, können strenger sein als die gesetzliche Wertgrenze.
So unterstützen wir öffentliche Auftraggeber
- Schriftliches Angebot als PDF innerhalb eines Werktags
- Kauf auf Rechnung, ohne Vorkasse
- E-Rechnung im Format XRechnung
- Feld für Bestellnummer, Kostenstelle oder Leitweg-ID im Warenkorb
Alle Details finden Sie auf unserer Seite Für öffentliche Auftraggeber.
Quellen
- Umweltbundesamt: Factsheet Vergabebeschleunigungsgesetz (2026)
- Wolters Kluwer: Vergabebeschleunigungsgesetz – die Änderungen
- Bayerisches Staatsministerium des Innern: Information an die Kommunen (27.12.2024)
- IHK Erfurt: Bayern erhöht die Wertgrenzen
- Vergabeblog: NRW-Wertgrenzenerhöhung zum 01.02.2026
- cosinex: Vergaberecht Nordrhein-Westfalen
- Stadt Köln: Mehr Direktaufträge
- IHK Hannover: Neue EU-Schwellenwerte 2026 und 2027